Zahlungs- und Lieferungsbedingungen
- Gültigkeit der Aufträge: Jeder Auftrag bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für alle unmittelbar oder über Vertreter getroffenen Nebenabreden.
- Preisvorbehalt: Den Preisen des Angebotes liegen die heutigen Material- und Lohnkosten zugrunde. Ändern sich bis zum Tage der Lieferung die Kosten für Material-, Lohn- und sonstige Kostenfaktoren, insbesondere auch unsere Einkaufskosten, so behalten wir uns eine entsprechende Anpassung unserer Preise vor, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Beträgt die Preissteigerung mehr als 10%, kann sich der Käufer vom Vertrag lösen.
- Versand: Der Versand erfolgt für Rechnung und auf Gefahr des Bestellers. Die Wahl des Transportweges oder der Transportmittel erfolgt, wenn keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, nach unserem besten Ermessen und ohne Gewähr für billigste Verfrachtung.
- Verpackung: Diese erfolgt als Einwegverpackung ohne Rücknahmeverpflichtung. Andere Verpackungswünsche sind gesondert zu vereinbaren.
- Lieferzeit: Der Lieferzeitpunkt ist in der Auftragsbestätigung angezeigt; richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Unsere Leistungsfrist verlängert sich um den Zeitraum einer von uns nicht zu vertretenden Leistungsstörung oder des Verzuges des Käufers mit der Gegenleistung.
- Zahlungsbedingungen: Die Rechnungen sind sofort fällig und zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Versand und Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto. Nach 30 Tagen tritt automatisch Zahlungsverzug ein. Danach werden Verzugszinsen wie folgt berechnet: 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Kaufleuten im Sinne des HGB, 5% über dem Basiszinssatz bei Nichtkaufleuten. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung möglich. Bei wesentlicher Verschlechterung der Kreditverhältnisse, bei wiederholt unpünktlicher Zahlung des Käufers, steht uns das Recht zu, nach Wahl sofortige Vorauszahlung des Kaufpreises oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer sich weigert, die durch die Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse oder die unpünktliche Zahlung eingetretene Gefährdung des Vertragszweckes durch Zug-um-Zug-Leistung oder Sicherheitsleistung innerhalb 10 Tagen zu beseitigen.
- Eigentumsvorbehalt: Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt wird.
- Störung: Ist die Geschäftsgrundlage gestört, gilt § 307 § 313 BGB
- Leistungsstörungen Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn sie sofort geltend gemacht werden und vom Anlieferer gegengezeichnet wurden. Ansonsten gilt die Lieferung als bedingungsgemäß ausgeführt. Für nicht sichtbare Mängel gilt die Sofortanzeige nicht. Diese sind nach Bekanntwerden innerhalb von 8 Tagen zu rügen. Die Garantiezeit beträgt zwei Jahre. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Käufer nur Anspruch auf kostenlosen Ersatz, soweit keine Einigung über eine Preisminderung zustande kommt. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, so bleibt dem Käufer das Recht vorbehalten, nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitergehender Anspruch oder Schadenersatz aus mittleren Schäden sind ausgeschlossen, es sei denn, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz liegen der Leistungsstörung zugrunde.
- Allgemeingültigkeit: Für sämtliche Lieferungen sind die vorstehenden Verkaufsbedingungen maßgebend. Als Beweis genügt die Zusendung der Auftragsbestätigung mit dem Hinweis auf die Zugrundelegung dieser Zahlungs- und Lieferbedingungen. Im Übrigen enthalten alle Geschäftsunterlagen, Briefe, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und Rechnungen diese Bedingungen, so dass sich der Käufer nicht auf eine Unkenntnis oder den Nichterhalt berufen kann. Soweit der Käufer nicht Vollkaufmann im Sinne des HGB ist und hier Einschränkungen oder Erweiterungen vorgenommen wurden, die im Verkehr mit dem "Verbrauchsgüterkauf" gesetzlich geregelt sind, werden diese dafür geltenden Vorschriften von uns anerkannt.
- Gerichtsstand, Erfüllungsort Erfüllungsort ist für beide Seiten 19348 Wolfshagen, für unsere Lieferungen unser Firmenstandort Wolfshagen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, gilt als Gerichtsstand 19348 Perleberg.
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 06. Januar 2011 um 11:49 Uhr

